AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 12/2024
Lupus Athletics
Geschäftsführer: Daniel Weber
Auf dem Nol 33a
86179 Augsburg
E-Mail: info@lupus-athletics.de
Bankverbindung:
Sparkasse Augsburg
IBAN: DE13 7205 0000 0252 7101 73
BIC: BYLADEM1FFB
Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und Lupus Athletics, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Weber, Adresse: Auf dem Nol 33a, 86179 Augsburg, E-Mail-Adresse: info@lupus-athletics.de, Steuernummer 117 285 40747, Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE370022024, im Folgenden “Anbieter” genannt, ein Vertrag zustande.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unterzeichnung des Vertrags, sofern kein anderes Datum vereinbart wurde, und gilt zunächst für die festgelegte Grundlaufzeit.
Laufzeit der Mitgliedschaft
Die erste Laufzeit der Mitgliedschaft beträgt je nach Vertragsabschluss 52 Wochen. Die Mitgliedschaft kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich oder per E-Mail an die offizielle Adresse info@lupus-athletics.de erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit. Auch hier gilt erneut eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum jeweiligen Vertragsende. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bei einem Umzug von mehr als 25 km kann die Mitgliedschaft unter Vorlage einer Anmeldebestätigung der zuständigen Behörde zum Ende eines Vertragsmonats beendet werden.
Upgrade/Downgrade der Mitgliedschaft
Ein Wechsel in ein höheres oder niedrigeres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines jeden Vertragsmonats oder Leistungszeitraums möglich (zum 1. oder 15. eines Monats). Die neue Vertragslaufzeit richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag.
Übertragung der Mitgliedschaft
Die Übertragung oder der Verkauf einer Mitgliedschaft ist nur nach Rücksprache mit dem Anbieter möglich und nur an Personen gestattet, die noch keine Mitglieder beim Anbieter sind oder waren. Für die Bearbeitung der Übertragung wird eine einmalige Gebühr von 50 € erhoben. Eine Übertragung von Trainingskontingenten ist ausgeschlossen.
Pausierung / Höhere Gewalt / Beiträge
Pausierung der Mitgliedschaft
Eine Stilllegung der Mitgliedschaft ist möglich, wenn das Mitglied für mehr als einen Monat durch Krankheit, Schwangerschaft oder Wehrdienst verhindert ist. Voraussetzung ist die Vorlage eines ärztlichen oder behördlichen Nachweises. Die Stilllegung kann nur in ganzen Monaten erfolgen. Das Startdatum der Pause ist flexibel wählbar (z. B. vom 15.01. bis 14.03.). Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung. Der Antrag auf Stilllegung muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Verhinderung gestellt werden. Zudem kann das Mitglied einmal pro Vertragsperiode aus privaten Gründen (z. B. Urlaub oder Zeitmangel) eine Pause beantragen. Dieser Antrag muss vorab gestellt werden und darf maximal drei zusammenhängende Monate umfassen. Auch hier verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend.
Höhere Gewalt
Wenn der Anbieter aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen), seine Leistungen nicht erbringen kann, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Minderung. Das Mitglied hat jedoch das Recht, die ausgefallenen Leistungen nach Ablauf der regulären Mitgliedschaft kostenlos in Anspruch zu nehmen.
Beiträge, Höhe, Fälligkeit
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der individuellen Vereinbarung. Änderungen des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes können eine entsprechende Anpassung der Beiträge zur Folge haben. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich im Voraus im 4-Wochen-Rhythmus per SEPA-Lastschriftverfahren. Der Anbieter nutzt die Plattformen Eversports und Stripe zur Verwaltung und Abrechnung der Mitgliedschaften. Im Fall einer Rücklastschrift werden 9,00 € Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Zahlungsverzug wird die Nutzung der Leistungen bis zur Begleichung des offenen Betrags gesperrt.
Nutzung des Studios
Hausordnung
Der Anbieter kann eine verbindliche Hausordnung aufstellen, die unter anderem die Nutzung der Geräte und Räumlichkeiten sowie die Rechte anderer Mitglieder regelt.
Weisungsberechtigung
Das Personal ist berechtigt, Anweisungen zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs sowie zur Einhaltung der Hausordnung zu erteilen. Bei wiederholter Missachtung der Anweisungen kann der Anbieter die Mitgliedschaft nach einer Abmahnung außerordentlich kündigen. Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich.
Foto- und Videoaufnahmen
Der Anbieter kann während Veranstaltungen oder Trainings Fotos und Videos der Mitglieder anfertigen und diese für Marketingzwecke nutzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Pflichten des Mitglieds
Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung) unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch unterlassene Mitteilungen entstehen, trägt das Mitglied.
Sonstige Bestimmungen
Haftungsbeschränkung
Der Anbieter schließt jede Haftung für Schäden, die dem Mitglied im Rahmen der vertraglichen Angebotsnutzung entstehen und für Schäden des vom Kunden mitgebrachten Besucher einschließlich des Verlustes von Wertgegenständen aus, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist. Von diesem Haftungsausschluss ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Anbieters beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten seitens des Anbieters beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zum Erreichen des Vertragszwecks erforderlich sind und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf. Der Haftungssumme für Personen- und Sachschäden ist auf 3.000.000 Euro beschränkt. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des Anbieters werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld oder Wertgegenständen in einem durch zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten vom Anbieter in Bezug auf die vom Mitglied eingebrachten Gegenstände, es sei denn, dies ist vom Anbieter zu vertreten.
Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung des Unternehmens ist auf der Buchungsapp Eversports hinterlegt.
Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Mündliche Nebenabreden zu dieser Vereinbarung bestehen nicht. Zum Abschluss, der Änderungen, der Übertragung sowie Beendigung der Mitgliedschaft bedarf es in jedem Fall der Schriftform.